Beglaubigungen
Beschreibung:
Was wir Ihnen amtlich beglaubigen können:
- Fotokopie eines Schriftstückes
Wir können für Sie Schriftstücke amtlich beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (z. B. Zeugnisse, deutsche Personalausweise, deutsche Reisepässe, Rentennachweise).
Die Fotokopien werden bei uns gegen Gebühr erstellt. Beachten Sie bitte, dass wir nur komplette Schriftstücke und keine Auszüge fotokopieren und beglaubigen können.
- Ihre Unterschrift
Sie können Ihre Unterschrift amtlich beglaubigen lassen, wenn Sie das Schriftstück vor den Augen unsere Sachbearbeiterinnen unterzeichnen.
Unterschriften ohne zugehörigen Text können nicht beglaubigt werden.
- ein Lichtbild
Die Identität wird auf der Rückseite des Fotos oder auf einem Blatt Papier bestätigt
Folgende Unterlagen werden von anderen Institutionen beglaubigt:
- Personenstandsurkunden, wie zum Beispiel Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden können Sie als beglaubigte Abschrift bei dem Standesamt beantragen, bei dem der Personenstandsfall beurkundet wurde.
- Dokumente oder Unterschriften für Verträge und Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, Vereins- und Registersachen oder Beglaubigungen für Grundbuchangelegenheiten
Diese Beglaubigungen erhalten Sie beim Ortsgericht oder einem Notar. Gegebenenfalls bekommen Sie Ihre Beglaubigung bspw. im Ortsgericht günstiger. Bitte informieren Sie sich.
Kosten
Die Verwaltungsgebühr beträgt:
- Herstellen von Kopien,
pro Seite bei A4 0,10 EUR
pro Seite bei A3 0,15 EUR
- Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien usw. die die Behörde selbst hergestellt hat, je Urkunde und Seite
1,50 EUR
- Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien usw. in anderen Fällen, bei Urkunden, die aus 1 bis 10 Seiten bestehen 1,50 EUR
- Für jede weitere Seite zusätzlich 0,50 EUR
Ansprechpartner:
| Vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Evershagen, Silke |
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Ingelstein, Robert |
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zuständiges Amt:
Rathaus Musterstadt - Ordnungsamt
Straße:
Rheinische Str. 15
PLZ/Ort:
49084
Osnabrück
Montag:
von
08:03
bis
12:12
Uhr
Dienstag:
von
08:03
bis
12:12
Uhr
Mittwoch:
von
08:03
bis
12:12
Uhr
Donnerstag:
von
08:03
bis
12:12
Uhr
und
14:03
bis
17:17
Uhr
Freitag:
von
08:03
bis
12:12
Uhr

