Beglaubigungen

Beschreibung:

Was wir Ihnen amtlich beglaubigen können:

  • Fotokopie eines Schriftstückes
    Wir können für Sie Schriftstücke amtlich beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (z. B. Zeugnisse, deutsche Personalausweise, deutsche Reisepässe, Rentennachweise).
    Die Fotokopien werden bei uns gegen Gebühr erstellt. Beachten Sie bitte, dass wir nur komplette Schriftstücke und keine Auszüge fotokopieren und beglaubigen können.
     
  • Ihre Unterschrift
    Sie können Ihre Unterschrift amtlich beglaubigen lassen, wenn Sie das Schriftstück vor den Augen unsere Sachbearbeiterinnen unterzeichnen.
    Unterschriften ohne zugehörigen Text können nicht beglaubigt werden.
     
  • ein Lichtbild
    Die Identität wird auf der Rückseite des Fotos oder auf einem Blatt Papier bestätigt

Folgende Unterlagen werden von anderen Institutionen beglaubigt:

  • Personenstandsurkunden, wie zum Beispiel Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden können Sie als beglaubigte Abschrift bei dem Standesamt beantragen, bei dem der Personenstandsfall beurkundet wurde.
     
  • Dokumente oder Unterschriften für Verträge und Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, Vereins- und Registersachen oder Beglaubigungen für Grundbuchangelegenheiten
    Diese Beglaubigungen erhalten Sie beim Ortsgericht oder einem Notar. Gegebenenfalls bekommen Sie Ihre Beglaubigung bspw. im Ortsgericht günstiger. Bitte informieren Sie sich.

Kosten

Die Verwaltungsgebühr beträgt:

  • Herstellen von Kopien,
    pro Seite bei A4 0,10 EUR
    pro Seite bei A3 0,15 EUR
     
  • Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien usw. die die Behörde selbst hergestellt hat, je Urkunde und Seite
     1,50 EUR
     
  • Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien usw. in anderen Fällen, bei Urkunden, die aus 1 bis 10 Seiten bestehen 1,50 EUR
     
  • Für jede weitere Seite zusätzlich 0,50 EUR


Ansprechpartner:

Ansprechpartner
Email Vcard Name Telefon Fax
Email VCard Telefon 0541 / 88-5656 Fax 0541 / 8989
Email VCard Telefon 0541/899-111111 Fax 0541/898926


zuständiges Amt:

Rathaus Musterstadt - Ordnungsamt
Straße:
Rheinische Str. 15
PLZ/Ort:
49084 Osnabrück

Telefon
0541/5057082
Fax
0541/5057083

Montag:
von 08:03 bis 12:12 Uhr
Dienstag:
von 08:03 bis 12:12 Uhr
Mittwoch:
von 08:03 bis 12:12 Uhr
Donnerstag:
von 08:03 bis 12:12 Uhr
und 14:03 bis 17:17 Uhr
Freitag:
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TSA - Zertifiziert

active-City EU-DLR-zertifiziert auf der KomFIT

Erschienen am 18.10.2009
Mit Stolz präsentiert die net-Com AG auf der diesjährigen KomFIT ihre TSA-Zertifizierung für die Portal-Software active-City dem interessierten Fachpublikum in Kiel. Somit sind bereits 6 Landeslösungen im Rahmen der EU-DLR über das active-City-Portal erfolgreich angebunden. Mehr


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