Rat der Stadt Musterstadt
Aufgaben des Rates
Wichtigstes Entscheidungsorgan der Stadt ist der Rat. Er vertritt die Bürgerschaft gemeinsam mit dem Bürgermeister. Er ist als wichtigstes Organ der kommunalen Selbstverwaltung grundsätzlich für alle Angelegenheiten zuständig. Entlastet wird er jedoch durch die Ausschüsse, die ebenfalls die Befugnis haben, bestimmte Dinge zu entscheiden und Empfehlungen oder Anregungen an den Rat auszusprechen. Wichtigstes Steuerungsinstrument ist der jährliche Haushalt der Stadt, der vom Rat verabschiedet wird.
Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Rat und hat dort auch eine Stimme, obgleich er nicht Mitglied des Rates ist, denn er ist ein eigenständiges Organ der Stadt. Die Ratsmitglieder wählen zu Beginn der fünfjährigen Amtsperiode aus ihrer Mitte Bürgermeister/innen als ehrenamtliche Stellvertreter/innen für die Leitung der Sitzungen und die Repräsentation der Stadt. Der hauptamtliche Bürgermeister wird hingegen von den Bürgerinnen und Bürgern direkt für sechs Jahre gewählt.

