Planen & Bauen
Die Stadtplanung ist ein wichtiges Instrument der kommunalen Selbstverwaltung.
Zur Verwirklichung der städtebaulichen Planungen sind „Bauleitpläne“ (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) aufzustellen.
Sie sind aus den übergeordneten (Landes-)Planungen zu entwickeln. <> DOWNLOAD
Das Aufstellungsverfahren erfolgt unter Beteiligung der Bürger und von Behörden und Verbänden nach den gesetzlichen Regeln des Baugesetzbuches.
Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne verbindlich die tatsächliche oder künftige bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken.
In der Stadt Musterstadt gibt es zzt. ca. 30 Bebauungspläne. Es sind also nicht alle zu bebauenden Flächen durch Bebauungspläne abgedeckt. Die Grundlage von Baugenehmigungen in den übrigen Bereichen ist dann entweder eine städtische Satzung (z.B. Innenbereichssatzung) oder die Lagebeurteilung „Innenbereich“ durch die Bauaufsichtsbehörde beim Kreis.
Stadtentwicklung ist eine zentrale Stellschraube zur zukunftsfähigen Gestaltung einer Stadt.
Stadtplanung begleitet die Wandlungen in der Stadt, die aus den fortwährend sich wandelnden Lebensgewohnheiten der Menschen entstehen. Überall dort, wo Veränderungen einen Umfang annehmen, der Spielregeln für den Ausgleich zwischen unterschiedlichen privaten Interessen und den Ansprüchen des Gemeinwohls erfordert, liegen die Aufgabenfelder der Stadtplanung.
Aufgaben der Stadtplanung können sowohl der Schutz bestehender Situationen (z.B. alte, funktionsfähige Wohngebiete oder notwendige Garten- und Freizeitflächen) als auch Vorgaben für die behutsame oder auch tiefgreifende Veränderung von bestehenden Baugebieten oder die Planung neuer Baugebiete auf Freiflächen sein.

