Führerschein
Umtauschpflicht für Führerscheine
Straßenverkehrsamt ruft die ersten Jahrgänge zur Antragstellung auf Führerscheine sind nach Ablauf der Frist ungültig.
Umtauschpflicht für Führerscheine
Straßenverkehrsamt ruft die ersten Jahrgänge zur Antragstellung auf Führerscheine sind nach Ablauf der Frist ungültig
Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013 müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie ist ein stufenweiser Umtausch Pflicht.
In der ersten Phase werden alle Inhaberinnen und Inhaber eines grauen und rosa Führerscheins zum Umtausch aufgerufen.
Die Fristen sind bis zum 19. Januar 2025 gestaffelt.
Zunächst sind insbesondere die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 zum Umtausch ihrer Fahrerlaubnis bis zum 19. Januar 2022 aufgerufen.
Geburtsjahr - Umtausch bis spätestens:
- Vor 1953 - 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958 - 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964 - 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970 - 19. Januar 2024
- 1971 oder später - 19. Januar 2025
(Bsp.-Daten, ohne Gewähr!)

