Kita-Anmeldung online
Anmeldung zur Kindertagesbetreuung
Jedes Kind hat von der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt hat jedes Kind Anspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung. Der Anspruch gilt grundsätzlich für den Besuch einer Vormittagsgruppe.
Wenn ein ausreichendes Angebot an Plätzen nicht zur Verfügung gestellt werden kann, kann auf den Besuch einer gleichwertigen Nachmittagsgruppe oder eines Kinderspielkreises verwiesen werden. Bei unvorhergesehenem Bedarf kann im Einzelfall der Anspruch auch durch Vermittlung einer Tagespflegestelle erfüllt werden.
Zuständig für die Erfüllung des jeweiligen Anspruchs sind die Kommunen (Landkreise, Städte und Gemeinden), die die Aufgabe des örtlichen Trägers der Jugendhilfe wahrnehmen.
Der erste Schritt zu einem Kita-Platz für Ihr Kind ist die Anmeldung, damit die Betreuung bedarfsgerecht angeboten werden kann.

