Die EU-DLR in Deutschland
Mit der Verabschiedung der „EU-Dienstleitungsrichtlinie" (EU-DLR) im Jahre 2006 (RL 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 12.12.2006) sollten weitere Hemmnisse innerhalb der EU beseitigt werden.
Konkret bezieht sich dies auf alle Formalitäten und Verfahren, die die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen oder hierfür erforderlich sind und zwar über den gesamten „Lebenszyklus eines Unternehmens" hinweg.
Somit stehen ganz konkret die Verwaltungen (Städte, Gemeinden und Kommunen) der EU-Staaten im direkten Fokus dieser Richtlinie.
Mit Vorgabe einer dreijährigen Frist, die seit 12-2009 verstrichen ist, soll die Erbringung von Dienstleistungen und dazugehörige Genehmigungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden.
Verbunden damit ist der Begriff des „Einheitlichen Ansprechpartners" (EAP) und der „Genehmigungsfiktion" als beschleunigende Faktoren innerhalb der Genehmigungsprozesse.

